{"id":1989,"date":"2023-05-11T13:23:56","date_gmt":"2023-05-11T11:23:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.raichberg-realschule-stuttgart.de\/?page_id=1989"},"modified":"2023-05-11T13:23:56","modified_gmt":"2023-05-11T11:23:56","slug":"haus-und-schulordnung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.raichberg-realschule-stuttgart.de\/?page_id=1989","title":{"rendered":"Haus- und Schulordnung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>HAUS- UND SCHULORDNUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>VORWORT<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die vorliegende Hausordnung soll eine Vereinbarung zwischen Sch\u00fclern\/Sch\u00fclerinnen, Lehrern\/Lehrerinnen und Eltern sein, die aufzeigt, wie das Zusammenleben aller Beteiligten unter Wahrung ihrer pers\u00f6nlichen Freiheit m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein reibungsloser Ablauf ist jedoch nur dann gew\u00e4hrleistet, wenn sich alle Beteiligten an die Einhaltung bestimmter Regeln halten. Unter diesen Gesichtspunkten soll diese Hausordnung nicht eine lange Liste an Verboten, sondern einen wichtigen Beitrag zum Hineinwachsen von Kindern und Jugendlichen in eine freiheitliche Gesellschaft darstellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>I. UNTERRICHTSBEGINN \/ \u2013 ENDE<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained\">\n<div class=\"wp-block-group__inner-container\">\n<ol>\n<li>Jeder\/jede Sch\u00fcler*in, dessen\/deren Unterricht um 7.45 Uhr beginnt, darf sich 15 Minuten vorher in der Vorhalle aufhalten, bei Unterrichtsbeginn zu jeder sp\u00e4teren Stunde halten sich die Sch\u00fcler*innen so lange in der Vorhalle auf, bis die laufende Unterrichtsstunde beendet wurde (Aufsichtspflicht, Vorbeugung gegen Unterrichtsst\u00f6rungen).<\/li>\n<li>Sch\u00fcler*innen, die aus h\u00e4uslichen Gr\u00fcnden oder wegen umst\u00e4ndlicher Verkehrsverh\u00e4ltnisse sehr fr\u00fch das Schulhaus erreichen, d\u00fcrfen die Vorhalle vorher aufsuchen. Bei schlechten Witterungsbedingungen k\u00f6nnen sich die Sch\u00fcler*innen ebenfalls in der Vorhalle aufhalten.<\/li>\n<li>Sch\u00fcler*innen, die mit Zweir\u00e4dern in die Schule kommen, m\u00fcssen diese an den vorgesehenen Stellpl\u00e4tzen abstellen. Das Befahren der H\u00f6fe und des Parkplatzes f\u00fcr Lehrer*innen ist untersagt. Das Abstellen von Motorfahrzeugen ist auf dem Schulgel\u00e4nde nicht gestattet.<\/li>\n<li>Besonders wichtig ist ein p\u00fcnktlicher Unterrichtsbeginn. Die Fachr\u00e4ume d\u00fcrfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.<\/li>\n<li>Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft eingetroffen, verst\u00e4ndigt die Klassenvertretung die Schulleitung.<\/li>\n<li>Die Sch\u00fcler*innen sind verpflichtet, sich t\u00e4glich vor der ersten und nach der f\u00fcnften Stunde \u00fcber die im Erdgeschoss aufgeh\u00e4ngten Vertretungspl\u00e4ne zu informieren.<\/li>\n<li>Kann ein\/eine Sch\u00fcler\/*in zwischen dem Unterricht am Vormittag und am Nachmittag nicht nach Hause, so darf er\/sie sich mit Genehmigung der Schulleitung auf dem Schulgel\u00e4nde aufhalten.<\/li>\n<li>Jeder\/jede Sch\u00fcler*in hat sich nach seinem\/ihrem Unterrichtsschluss so zu verhalten, dass der noch laufende Unterricht nicht gest\u00f6rt wird.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<p><strong>II. PAUSENREGELUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>In den Hofpausen verlassen alle Sch\u00fcler*innen so schnell wie m\u00f6glich ihre Klassenr\u00e4ume. Sie halten sich dann im Hof auf. Die Lehrkr\u00e4fte schlie\u00dfen die Klassenzimmer ab. Der Backwaren- und Getr\u00e4nkeverkauf findet w\u00e4hrend der 1. gro\u00dfen Pause statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Toiletten, Flure und Treppen sind keine Aufenthaltsorte \u2013 auf die Unfallgefahr wird ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Schulgel\u00e4nde darf w\u00e4hrend der Unterrichtszeit und w\u00e4hrend der Pausen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Vermeidung von Unf\u00e4llen ist das Schneeballwerfen, \u201eSchleifen\u201c, Rutschen auf dem Treppengel\u00e4nder, Rennen und Laufen nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbringen von Rollschuhen und Skateboards nicht erlaubt.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Rauchen ist auf dem gesamten Gel\u00e4nde sowie w\u00e4hrend allen schulischen Veranstaltungen untersagt. (siehe entsprechende Verwaltungsvorschrift des MKS)<\/li>\n\n\n\n<li>Mit dem ersten L\u00e4uten, welches das Ende der Hofpause anzeigt, begeben sich alle Sch\u00fcler*innen z\u00fcgig in ihre Unterrichtsr\u00e4ume. Das Kaufen von Backwaren sowie das Abgeben der leeren Flaschen ist nur bis zum Pausenende gestattet.<\/li>\n\n\n\n<li>In der gro\u00dfen Pause sollten Sch\u00fcler*innen nur dann eine Lehrkraft aufsuchen, wenn die Angelegenheit unaufschiebbar ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>III. ALLGEMEINE ORDNUNGSKRITERIEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Klassenlehrkr\u00e4fte teilen jeweils w\u00f6chentlich zwei Klassenordner*innen ein, die insbesondere daf\u00fcr zust\u00e4ndig sind, dass die Tafel nach Beendigung jeder Stunde geputzt ist, keine Abf\u00e4lle am Boden liegen, nach Unterrichtsende aufgestuhlt und gekehrt wird, die Fenster am Ende des Unterrichtstages geschlossen werden und das Licht ausgeschaltet wird.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>Das Mitbringen von Waffen aller Art ist verboten.<\/li>\n\n\n\n<li>Zum Unterrichtsbeginn werden die Handys eingesammelt und im Schrank eingeschlossen! Nach Unterrichtsende nimmt sich Ihr Kind das Handy wieder aus der Kiste! Eine Benutzung ist ebenfalls durch die ausdr\u00fcckliche Erlaubnis der zust\u00e4ndigen Lehrkraft m\u00f6glich. Das Fotografieren und das Filmen von Personen ohne deren Zustimmung ist strengstens untersagt.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Kaugummikauen ist in der Schule nicht erlaubt.<\/li>\n\n\n\n<li>Energydrinks sind in der Schule nicht erlaubt. Sollte ein\/eine Sch\u00fcler*in mit einem Energydrink in der Schule\/auf dem Schulgel\u00e4nde gesehen werden, wird ihm\/ihr dieser von den Lehrkr\u00e4ften abgenommen. Der Energydrink kann dann nach Unterrichtsende abgeholt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kleidung soll angemessen sein. Was bei uns niemand sehen m\u00f6chte, sind: Jogginghosen au\u00dferhalb des Sportunterrichts, Unterw\u00e4sche, tiefe Dekollet\u00e9s und bauchfreie Kleidungsst\u00fccke.<\/li>\n\n\n\n<li>Es ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet, dass sich schulfremde Personen auf dem Schulgel\u00e4nde aufhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>In allen Ordnungsfragen ist neben den Lehrkr\u00e4ften auch der\/die Haus- meister *in weisungsbefugt.<\/li>\n\n\n\n<li>An unserer Schule befinden sich Sch\u00fcler*innen verschiedenster Nationalit\u00e4ten. Um ein gutes Zusammenleben zu erm\u00f6glichen, gehen wir h\u00f6flich und respektvoll miteinander um. \u201eBitte\u201c, \u201eDanke\u201c, Entschuldigungen und freundliches Gr\u00fc\u00dfen sind selbstverst\u00e4ndlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Umgangssprache an der Schule ist Deutsch, um sicherzustellen, dass alle einander verstehen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>IV. SCHULBESUCH UND UNTERRICHTSBEFREIUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>Bei Krankheiten ist der\/die Sch\u00fcler*in unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens am zweiten Tag, durch eine\/einen Erziehungsberechtigte*n schriftlich oder m\u00fcndlich beim\/bei der Klassenlehrer*in zu entschuldigen. Im Falle einer telefonischen Verst\u00e4ndigung der Schule ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Erkrankt ein\/eine Sch\u00fcler*in w\u00e4hrend des Unterrichts, so erh\u00e4lt er\/sie von der unterrichtenden Lehrkraft ein entsprechendes Formblatt (Laufzettel) und wird nach Hause bzw. zum Arzt\/zur \u00c4rztin entlassen. Das Formblatt ist von einem\/ einer Erziehungsberechtigten auszuf\u00fcllen, zu unterschreiben und an die Klassenlehrkraft zur\u00fcckzusenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Beurlaubungen sind nur in besonders begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag bzw. nach pers\u00f6nlicher Vorsprache der\/ des Erziehungsberechtigten m\u00f6glich. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidung einer Beurlaubung ist f\u00fcr ihre Stunden der\/die jeweilige Fachlehrer*in, bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgende Unterrichtstage der\/die Klassenlehrer*in, in den \u00fcbrigen F\u00e4llen der\/die Schulleiter*in.<\/li>\n\n\n\n<li>Vers\u00e4umter Unterrichtsstoff ist nachzuholen. Insbesondere bei unentschuldigtem Fehlen oder h\u00e4ufigem Zusp\u00e4tkommen muss das Vers\u00e4umte in zus\u00e4tzlichen Stunden nachgearbeitet werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>Der\/die Klassenlehrer*in besprechen diese Hausordnung mit den Klassen und den Erziehungsberechtigten bei Bedarf, mindestens jedoch zum Schuljahresbeginn bzw. beim ersten Klassenpflegschaftsabend.<\/li>\n\n\n\n<li>Jeder\/jede Sch\u00fcler*in erh\u00e4lt beim Schuleintritt ein Exemplar dieser Hausordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Verst\u00f6\u00dfe gegen die Hausordnung werden konsequent geahndet.<\/li>\n\n\n\n<li>Diese Hausordnung tritt am 4. Juli 2019 in Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>HAUS- UND SCHULORDNUNG VORWORT Die vorliegende Hausordnung soll eine Vereinbarung zwischen Sch\u00fclern\/Sch\u00fclerinnen, Lehrern\/Lehrerinnen und Eltern sein, die aufzeigt, wie das Zusammenleben aller Beteiligten unter Wahrung ihrer pers\u00f6nlichen Freiheit m\u00f6glich ist. 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