Haus- und Schulordnung


HAUS- UND SCHULORDNUNG

VORWORT

Die vorliegende Hausordnung soll eine Vereinbarung zwischen Schülern/Schülerinnen, Lehrern/Lehrerinnen und Eltern sein, die aufzeigt, wie das Zusammenleben aller Beteiligten unter Wahrung ihrer persönlichen Freiheit möglich ist.

Ein reibungsloser Ablauf ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn sich alle Beteiligten an die Einhaltung bestimmter Regeln halten. Unter diesen Gesichtspunkten soll diese Hausordnung nicht eine lange Liste an Verboten, sondern einen wichtigen Beitrag zum Hineinwachsen von Kindern und Jugendlichen in eine freiheitliche Gesellschaft darstellen.

I. UNTERRICHTSBEGINN / – ENDE

  1. Jeder/jede Schüler*in, dessen/deren Unterricht um 7.45 Uhr beginnt, darf sich 15 Minuten vorher in der Vorhalle aufhalten, bei Unterrichtsbeginn zu jeder späteren Stunde halten sich die Schüler*innen so lange in der Vorhalle auf, bis die laufende Unterrichtsstunde beendet wurde (Aufsichtspflicht, Vorbeugung gegen Unterrichtsstörungen).
  2. Schüler*innen, die aus häuslichen Gründen oder wegen umständlicher Verkehrsverhältnisse sehr früh das Schulhaus erreichen, dürfen die Vorhalle vorher aufsuchen. Bei schlechten Witterungsbedingungen können sich die Schüler*innen ebenfalls in der Vorhalle aufhalten.
  3. Schüler*innen, die mit Zweirädern in die Schule kommen, müssen diese an den vorgesehenen Stellplätzen abstellen. Das Befahren der Höfe und des Parkplatzes für Lehrer*innen ist untersagt. Das Abstellen von Motorfahrzeugen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  4. Besonders wichtig ist ein pünktlicher Unterrichtsbeginn. Die Fachräume dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
  5. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft eingetroffen, verständigt die Klassenvertretung die Schulleitung.
  6. Die Schüler*innen sind verpflichtet, sich täglich vor der ersten und nach der fünften Stunde über die im Erdgeschoss aufgehängten Vertretungspläne zu informieren.
  7. Kann ein/eine Schüler/*in zwischen dem Unterricht am Vormittag und am Nachmittag nicht nach Hause, so darf er/sie sich mit Genehmigung der Schulleitung auf dem Schulgelände aufhalten.
  8. Jeder/jede Schüler*in hat sich nach seinem/ihrem Unterrichtsschluss so zu verhalten, dass der noch laufende Unterricht nicht gestört wird.

II. PAUSENREGELUNG

  1. In den Hofpausen verlassen alle Schüler*innen so schnell wie möglich ihre Klassenräume. Sie halten sich dann im Hof auf. Die Lehrkräfte schließen die Klassenzimmer ab. Der Backwaren- und Getränkeverkauf findet während der 1. großen Pause statt.
  2. Toiletten, Flure und Treppen sind keine Aufenthaltsorte – auf die Unfallgefahr wird ausdrücklich hingewiesen.
  3. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit und während der Pausen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.
  4. Zur Vermeidung von Unfällen ist das Schneeballwerfen, „Schleifen“, Rutschen auf dem Treppengeländer, Rennen und Laufen nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbringen von Rollschuhen und Skateboards nicht erlaubt.
  5. Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände sowie während allen schulischen Veranstaltungen untersagt. (siehe entsprechende Verwaltungsvorschrift des MKS)
  6. Mit dem ersten Läuten, welches das Ende der Hofpause anzeigt, begeben sich alle Schüler*innen zügig in ihre Unterrichtsräume. Das Kaufen von Backwaren sowie das Abgeben der leeren Flaschen ist nur bis zum Pausenende gestattet.
  7. In der großen Pause sollten Schüler*innen nur dann eine Lehrkraft aufsuchen, wenn die Angelegenheit unaufschiebbar ist.

III. ALLGEMEINE ORDNUNGSKRITERIEN

Die Klassenlehrkräfte teilen jeweils wöchentlich zwei Klassenordner*innen ein, die insbesondere dafür zuständig sind, dass die Tafel nach Beendigung jeder Stunde geputzt ist, keine Abfälle am Boden liegen, nach Unterrichtsende aufgestuhlt und gekehrt wird, die Fenster am Ende des Unterrichtstages geschlossen werden und das Licht ausgeschaltet wird.

  1. Das Mitbringen von Waffen aller Art ist verboten.
  2. Zum Unterrichtsbeginn werden die Handys eingesammelt und im Schrank eingeschlossen! Nach Unterrichtsende nimmt sich Ihr Kind das Handy wieder aus der Kiste! Eine Benutzung ist ebenfalls durch die ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft möglich. Das Fotografieren und das Filmen von Personen ohne deren Zustimmung ist strengstens untersagt.
  3. Das Kaugummikauen ist in der Schule nicht erlaubt.
  4. Energydrinks sind in der Schule nicht erlaubt. Sollte ein/eine Schüler*in mit einem Energydrink in der Schule/auf dem Schulgelände gesehen werden, wird ihm/ihr dieser von den Lehrkräften abgenommen. Der Energydrink kann dann nach Unterrichtsende abgeholt werden.
  5. Die Kleidung soll angemessen sein. Was bei uns niemand sehen möchte, sind: Jogginghosen außerhalb des Sportunterrichts, Unterwäsche, tiefe Dekolletés und bauchfreie Kleidungsstücke.
  6. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, dass sich schulfremde Personen auf dem Schulgelände aufhalten.
  7. In allen Ordnungsfragen ist neben den Lehrkräften auch der/die Haus- meister *in weisungsbefugt.
  8. An unserer Schule befinden sich Schüler*innen verschiedenster Nationalitäten. Um ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen, gehen wir höflich und respektvoll miteinander um. „Bitte“, „Danke“, Entschuldigungen und freundliches Grüßen sind selbstverständlich.
  9. Die Umgangssprache an der Schule ist Deutsch, um sicherzustellen, dass alle einander verstehen.

IV. SCHULBESUCH UND UNTERRICHTSBEFREIUNG

  1. Bei Krankheiten ist der/die Schüler*in unverzüglich, spätestens am zweiten Tag, durch eine/einen Erziehungsberechtigte*n schriftlich oder mündlich beim/bei der Klassenlehrer*in zu entschuldigen. Im Falle einer telefonischen Verständigung der Schule ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen.
  2. Erkrankt ein/eine Schüler*in während des Unterrichts, so erhält er/sie von der unterrichtenden Lehrkraft ein entsprechendes Formblatt (Laufzettel) und wird nach Hause bzw. zum Arzt/zur Ärztin entlassen. Das Formblatt ist von einem/ einer Erziehungsberechtigten auszufüllen, zu unterschreiben und an die Klassenlehrkraft zurückzusenden.
  3. Beurlaubungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag bzw. nach persönlicher Vorsprache der/ des Erziehungsberechtigten möglich. Zuständig für die Entscheidung einer Beurlaubung ist für ihre Stunden der/die jeweilige Fachlehrer*in, bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgende Unterrichtstage der/die Klassenlehrer*in, in den übrigen Fällen der/die Schulleiter*in.
  4. Versäumter Unterrichtsstoff ist nachzuholen. Insbesondere bei unentschuldigtem Fehlen oder häufigem Zuspätkommen muss das Versäumte in zusätzlichen Stunden nachgearbeitet werden.

V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der/die Klassenlehrer*in besprechen diese Hausordnung mit den Klassen und den Erziehungsberechtigten bei Bedarf, mindestens jedoch zum Schuljahresbeginn bzw. beim ersten Klassenpflegschaftsabend.
  2. Jeder/jede Schüler*in erhält beim Schuleintritt ein Exemplar dieser Hausordnung.
  3. Verstöße gegen die Hausordnung werden konsequent geahndet.
  4. Diese Hausordnung tritt am 4. Juli 2019 in Kraft.