Eltern


Nutzung des Dienstes WebUntis für Eltern

Seit einigen Monaten schon nutzen wir als Schule das Programm WebUntis, um den aktuellen Stundenplan einsehen zu können. Nun haben wir auch eine Nutzung des Dienstes für Eltern eingerichtet.

Anleitung: Elternbenutzer in WebUntis

Als Erziehungsberechtigter können Sie sich bei unserem Stundenplanprogramm WebUntis selbst registrieren, um auf den Stundenplan Ihres Kindes zuzugreifen.

Folgen Sie zur Registrierung bitte der folgenden Anleitung:

Link zu WebUnits:

https://kephiso.webuntis.com/

Formulare und Infos zum herunterladen

Schulanmeldung Klasse 5 ab dem Schuljahr 2023 / 2024

Das Anmeldeformular für die 5. Klasse für das Schuljahr 2023/2024 finden Sie hier:

Anmeldeformular-Kl.-5-2023-24

Bei einer Anmeldung im laufenden Schuljahr 2022/2023 benutzen Sie bitte das folgende Formular:

Anmeldeformular-Kl.-6-10-2022-23

Bitte melden Sie sich für ein persönliches Anmeldegespräch vorher telefonisch oder per E-Mail an. Kommen Sie auf keinen Fall “einfach vorbei”. Sie müssen vorher einen Termin mit der Schulleitung vereinbart haben.

Für die Schulanmeldung Ihres Kindes benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder einen gültigen Pass.
  • Grundschulempfehlung (Blatt 3 und 4) für die weiterführende Schule (nur im Original gültig).
  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular.
  • Falls Sie in Besitz einer BonusCard sind , eine Kopie.
  • Sofern Sie als ein Elternteil die Anmeldung alleine vornehmen möchten, eine Vollmacht bzw. Unterschrift  des zweiten Elternteils auf dem Anmeldeformular.
  • Nachweis zur Masernimpfung oder ärztliches Attest.

Nachmittagsangebot: Lernzeit

Die Schüler der Unterstufe können nachmittags freiwillig an der “Lernzeit” teilzunehmen. Die Lernzeitfindet von Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr statt. Sie wird von angestellten Mitarbeiterinnen und Schüler/innen betreut.
Die freiwilligen Angebote müssen von den Eltern zu einem einheitlichen Satz von 0,83 € pro Stunde bezahlt werden (wird zum 01.09.2016 auf 0,93 € erhöht). Ermäßigungen werden nach Anzahl der im Haushalt lebenden KInder unter 18 Jahre, Besitz einer Familiencard oder Bonuscard  gewährt. Die Anmeldung erfolgt am Anfang des Schuljahres über ein entsprechendes Anmeldeformular.
Nach der Anmeldung ist der Besuch der Lernzeit verpflichtend.
Das Anmeldeformular für die Lernzeit finden Sie oben.

Wo finde ich Hilfe bei Schwierigkeiten?

Schüler/innen jeden Alters haben sowohl in der Schule als auch zuhause häufig mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen. Unter dem untenstehenden Link finden Sie eine Übersicht über verschiedene Beratungsstellen, die sich mit den Themen Mobbing, Lernschwierigkeiten, Erziehung und Familie sowie finanziellen Sorgen befassen. Dort haben Sie und Ihre Kinder die Möglichkeit, sich von professionellen Beratern unterstützen zu lassen.

Schulberatungsstellen in Stuttgart

Wie entschuldige ich mein Kind?

Bitte denken Sie daran, dass bei jeder Fehlzeit Unterricht verpasst wird! Dieser muss selbstständig nachgeholt werden.

  • Bitte rufen Sie im Sekretariat an, wenn Ihr Kind nicht in die Schule kommen kann.
  • Fehltage und Fehlstunden müssen spätestens am 3. Tag schriftlich entschuldigt werden, ansonsten wird die Fehlzeit nicht entschuldigt. Der Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden.
    Beispiel: Montag krank → Die Entschuldigung muss spätestens am Mittwoch schriftlich angekommen sein.
  • Bei einer Erkrankung während des Unterrichts erhält ihr Kind ein Formblatt (Laufzettel), das es ausgefüllt und unterschrieben an die Klassenlehrer zurückgeben muss. Der versäumte Unterrichtsstoff muss in jedem Fall selbstständig nachgeholt werden.
  • Arzttermine sind grundsätzlich in die schulfreie Zeit (nachmittags) zu legen. Fällt ein Arztbesuch aus einem wichtigen Grund auf die Schulzeit, so muss diese Fehlzeit rechtzeitig vorher vom Klassenlehrer genehmigt werden.
  • Atteste vom Arzt sind nur gültig, wenn sie diese auf der Rückseite unterschrieben haben. Ein Attest kann außerdem nur ein Arzt ausstellen. Eine Arztbesuchsbescheinung ist kein Attest!
  • Fehlt ihr Kind an einer Klassenarbeit unentschuldigt, kann die Klassenarbeit mit der Note 6 bewertet werden!
  • Unpünktlichkeit (vor allem in der 1. Stunde) wird generell nur ausnahmsweise entschuldigt (das heißt es kommt sonst nicht vor).
  • Häuft sich entschuldigtes Fehlen, kann im Rahmen einer Klassenkonferenz eine ärztliche Attestpflicht verhängt werden.

Häufiges unentschuldigtes Fehlen kann beim Ordnungsamt als Verletzung der Schulbesuchspflicht anzeigt werden. Darauf folgt in der Regel ein Bußgeld.Diese Handlungsweise empfiehlt auch das „Bündnis für Erziehung“ zwischen den Schulen, der Stadt und der Polizei.